Carola Newiger
Berufsbetreuung
Als Berufsbetreuerin unterstütze ich Menschen, die wegen einer geistigen, seelischen oder körperlichen Behinderung oder einer damit zusammenhängenden Suchterkrankung ihre Angelegenheiten kurz- oder längerfristig nicht mehr selbst regeln können. Diese Menschen brauchen z.B. Hilfe, um soziale, medizinische oder andere Einrichtungen aufzusuchen.
Die Betreuung wird vom Amtsgericht angeordnet. Das Gericht entscheidet zusammen mit dem zu Betreuenden über die Aufgabenkreise, die ich als Betreuerin übernehme.
Als gesetzliche Vertreterin nehme ich die Interessen der betreuten Menschen gegenüber Stellen und Institutionen wahr, z.B. gegenüber Gerichten, Behörden, Banken, Vermietern, Arbeitgebern, Heimen, Kranken- und Pflegeversicherungen. Ich führe Besuche, Telefonate und Schriftverkehr durch.
Im Mittelpunkt meines betreuerischen Handelns steht das Wohl der Betreuten. Grundsätzlich bespreche ich jede Entscheidung mit ihnen und treffe sie im Sinne des freien Willens der Betreuten. Wo möglich, unterstütze ich sie darin, dass ihre Selbständigkeit ganz oder zumindest teilweise wieder hergestellt wird.
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