Carola Newiger
Berufsbetreuung
Je nach dem Hilfebedarf des Betreuten legt das Amtsgericht verschiedene Aufgabenkreise fest, für die ich als Betreuerin künftig zuständig bin.
Diese Aufgabenkreise sind:
Das Amtsgericht kann mich zur Betreuung in mehreren, aber auch nur einem dieser Aufgabenkreise bevollmächtigen.
Wir besprechen regelmäßig mit dem Gericht, ob die Aufgabenkreise noch richtig auf die Betreuung zugeschnitten sind. So können Aufgabenkreise entfallen oder auf Antrag neue benannt werden.
Im Rahmen eines Aufgabenkreises vertrete ich die Interessen der von mir Betreuten sowohl außergerichtlich als auch im Gerichtsverfahren.
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