Carola Newiger

Berufsbetreuung


Rechtliche Betreuung: Was ich nicht leiste

Als Betreuerin bin ich nicht dafür zuständig, den Betreuten in ihrem Haushalt zu helfen, die Krankenpflege zu übernehmen oder Fahrdienste zu leisten.

Soweit vom Gericht so angeordnet, organisiere ich jedoch die notwendige Pflege oder Hilfe im Haushalt und beantrage die Kostenübernahme für Krankenfahrten.

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