Carola Newiger

Berufsbetreuung


Rechtliche Betreuung: Gestern und Heute

Bis 1992 konnten Erwachsene unter bestimmten Umständen entmündigt werden, ihre gesetzliche Vertretung übernahm ein so genannter Vormund.

Seit der Betreuungsrechtsreform können Volljährige nicht mehr entmündigt werden. Stattdessen kann das Gericht eine Betreuung anordnen. Der berufliche Betreuer hat den Betreuten nur zu vertreten, also Entscheidungen im Grundsatz so zu treffen, wie sie der geschäftsfähige Betreute selbst getroffen hätte.

Am 01.01.2023 ist eine weitere Betreuungsrechtsreform in Kraft getreten, durch die die Betreuungsarbeit optimiert und die Selbstbestimmung von betreuten Menschen weiter gestärkt wird.

Handlungsleitend in der Betreuungsarbeit ist jetzt der Wunsch und Wille des Betreuten, unterstützen statt vertreten der neue Betreuungsauftrag.

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