Carola Newiger
Berufsbetreuung
Eine Betreuung kann grundsätzlich von jedem Bürger beim Amtsgericht angeregt werden. Auch der/ die Betroffene selbst kann sich ans Amtgericht wenden, um eine Betreuung zu erhalten.
Antrag rechtliche Betreuung (PDF 68KB, Datei ist nicht barrierefrei)
In den meisten Fällen werden jedoch das Gesundheitsamt, andere Behörden, Pflegeeinrichtung oder Angehörige tätig und regen die Einrichtung einer Betreuung beim Amtsgericht an. Dieses prüft dann durch ärztliche Begutachtung und eine Anhörung des/ der Betroffenen, ob eine Betreuung notwendig ist.
Die Entscheidung darüber, ob es zu einer Betreuung kommt, liegt beim zuständigen Richter. Er entscheidet allein vor dem Hintergrund der entsprechenden Sachlage, unter Umständen auch gegen den Willen des/ der Betroffenen.
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